Was ist uns wichtig

Auszug aus der Satzung

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes und die Förderung von Kunst und Kultur.
    Der Verein tritt für eine ökologische und lebenswerte Gesellschaft im Wandel der Zeiten ein. In diesem soll die resourcenschonenden Nutzung von Gebrauchsgütern gefördert werden, indem er Sharing Angebote in verschiedenen Formen in Karlstein anbietet. Darüber hinaus soll es auf dem Gelände von Kairos-Karlstein e.V. Kulturangebote geben und Begegnungsmöglichkeiten im Quartier ermöglicht werden.

Der Verein setzt sich insbesondere ein für:

  1. Schaffung von Räumen für Begegnungsmöglichkeiten im Quartier
  2. Regionaler Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich gemeinschaftliches Wohnen bzw. Mehrgenerationenprojekten
  3. die Förderung des Radverkehrs durch regelmäßige Öffnung einer Fahrradselbsthilfewerkstatt
  4. die Organisation und den kostenlosen Verleih des gemeindeeigenen Lastenfahrrads
  5. die Organisation eines bezahlbaren, lokalen und bürgerfreundlichen Carsharing Angebots ohne Gewinnorientierung in Kooperation mit der Gemeinde Karlstein
  6. unentgeltlicher Verleih von Werkzeugen im Quartier
  7. die Pflege und Bewirtschaftung einer Streuobstwiese zur Selbstversorgung des Quartiers mit Obst und Saft
  8. Förderung von lokalen Künstlern durch Kulturangebote in Form von Open-Air Theater oder musikalischen Darbietungen

    Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
  1. der Schaffung von Raum für die kulturellen Angebote und die Fahrradselbsthilfewerkstatt
  2. Beratungsangebote für das gemeinschaftliche bzw. Mehrgenerationenwohnen
  3. diverse Aktionen für Bewohner des Quartiers bzw. Karlsteins
  4. die Organisation der Verleihmöglichkeiten von Auto, Fahrrad und Werkzeug

§ 3 Selbstlosigkeit.

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.